Für eine Mitgliedschaft im Ortsverband Wirtschftskreis Weßling,
müssen Sie sich als Mitglied im Dachverein BDS Bayern (Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.) anmelden.
Warum der Wirtschaftskreis Weßling im Netzwerk BDS Bayern ist, erfahrt Ihr hier!
Beitrittserklärung ausdrucken und per Post oder Fax an die Hauptgeschäftsstelle des BDS Bayern schicken:
BDS Bayern
Schwanthalerstraße 110
80339 München
Telefax: 089 5026493
Hinweis zur Mitgliedschaft
Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er die jeweils gültige Satzung und Beitragsordnung anerkennt. Die Mitgliedschaft kann jährlich – erstmalig zum Ablauf des dem Beitritt folgenden Jahres – schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder per E-Mail jeweils bis zum 30. September gegenüber der Hauptgeschäftsstelle gekündigt werden.
Auszug aus der Beitragsordnung
Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er die jeweils gültige Satzung und Beitragsordnung anerkennt. Die Mitgliedschaft kann jährlich – erstmalig zum Ablauf des dem Beitritt folgenden Jahres – schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder per E-Mail jeweils bis zum 30. September gegenüber der Hauptgeschäftsstelle gekündigt werden.
Ab 01.01.2024:
Jahresbeitrag | anteilliger Monatsbeitrag | |
---|---|---|
für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung) | € 204,00 | € 17,00 |
für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern | € 118,00 | € 9,85 |
für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) gegen Nachweis | € 102,00 | € 8,50 |
für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben | € 32,50 |
Sonstiges
Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.
Die Umstellung des Mitgliedsbeitrags für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr.
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2006 beschlossen und von der Generalversammlung 2023 angepasst.